Die Beaufsichtigung der Schulkinder an den Schultagen in der Zeit von 7:05 Uhr bis 7:30 Uhr.
Die Tätigkeit wird ganzjährig mit 8,0 Stunden/Monat nach Entgeltgruppe 1 TVöD vergütet.
Die Gehaltsabrechnung erfolgt – für Sie in der Regel steuer- und sozialabgabenfrei – im Rahmen des sogenannten Übungsleiterfreibetrages nach § 3 Nr. 26 Einkommenssteuergesetz (EStG).
Zuverlässigkeit und Engagement den Schulweg unserer Schulkinder in der Gemeinde sicherer zu machen.